• Allianz stoppt Krankenversicherungstarife

    Wie bereits in unserem Blog-Beitrag über die Allianz Private Krankenversicherings-AG berichtet, hat das Bundesverwaltungsgericht in einer Revisionsverhandlung den sogenannten Tarifstrukturzuschlag der Allianz Private Krankenversicherungs-AG als nicht rechtsmäßig abgestraft. Die Allianz Private Krankenversicherungs-AG hatte vor drei Jahren neue Versicherungstarife "Aktimed" auf den Markt gebracht. Bereits versicherte Kunden der bisherigen Tarife mußten einen pauschalen Zuschlag (Tarifstrukturzuschlag) zahlen, wenn Sie in die neuen Tarife "Aktimed" wechseln wollten. Dies hat wie bereits geschrieben, das Bundesverwaltungsgericht als nicht rechtsmäßig erachtet und dementsprechend sein Urteil gerichtet.

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    Erstellt am 01.07.10

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