• BGH Urteil zur Schadenminderungspflicht

    Im Februar diesen Jahres (23.02.2010) hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil zur Schdenminderungspflicht bei einem KFZ-Unfall gesprochen. Demnach müssen Versicherte, die einen Unfall mit ihrem etwas älteren PKW haben und den Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers in Anspruch nehmen, unter Umständen sich auf die günstigeren freien Werkstätten zur Reparatur verpflichten lassen. Gewährleistet muss nur sein, dass der Qualitätsstandard demselben wie in einer Vertragswerkstatt entspricht. Zu diesem Urteil ist der Bundesgerichtshof in der Frage der Schadenminderungspflicht des Geschädigten gekommen.

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    Erstellt am 03.08.10

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