• BGH Urteil zu Rückkaufswerten in der Lebensversicherung zugunsten der Versicherer

    Der BGH pflichtet den Lebensversicherungen bei

    In den Jahren 2001 und 2005 hat der Bundesgerichtshof (BGH) in seinen Urteilen gesprochen, dass Kunden von deutschen Lebensversicherern bei einer Kündigung eines laufenden Vertrags eine höhere Leistung, der sogenannte Rückkaufswert, ausgezahlt bekommen sollen. Das Problem für den Versicherten war, dass die Fristen bei einigen Verträgen schon abgelaufen waren, dennoch hatten die Versicherten die Hoffnung auf eine weitere Nachzahlung. Nun kam allerdings ein abschlägiges Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) hierzu.

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    Erstellt am 15.07.10

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