Basisrente

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Durch die Basisrente abgedeckte Vorsorge

Die Basisrente ist eine private Altersvorsorge, welche nach dem Erwerbsleben die Alterseinkünfte aufstocken soll und deshalb vom Staat unterstützt wird. Die Förderung erfolgt über die steuerliche Behandlung der Beiträge für die Basisrentenversicherung, welche aus dem Bruttoeinkommen gezahlt werden und somit einkommenssteuersenkende Wirkung haben.

Nach dem Einkommenssteuergesetz (§10) zählen die Beiträge zur Basisrente zu den Sonderausgaben und können in 2009 zu 68% steuermindernd geltend gemacht werden. Dieser Prozentsatz steigt bis 2025 um 2% pro Jahr bis auf 100% der Beiträge an. Dafür müssen die Rentenzahlungen nachgelagert versteuert werden, was aber in den allermeisten Fällen aufgrund der niedrigeren Einkommens im Alter zu einer deutlich niedrigeren Steuerbelastung führt.
Im Gegensatz zur staatlichen Rente ist die Basisrente kapitalgedeckt und nicht umlagenfinanziert und bietet so eine Absicherung gegen die ungünstige demographische Entwicklung. Die Auszahlung erfolgt monatlich und lebenslang. Entgegen der privaten Rentenversicherung ist die Auszahlung in einem Einmalbetrag nicht erlaubt.

Zielgruppe(n) für die Basisrente

Die Basisrente wurde insbesondere geschaffen, um Selbständigen und Freiberuflern eine staatlich geförderte Möglichkeit zur Altersvorsorge zu geben. Wenn Sie mit den unten dargestellten Einschränkungen (insbesondere regelmäßige Beitragszahlung und lebenslange Auszahlung) leben können, "fahren Sie gut mit der Rürup-Rente" (Zitat Stiftung Warentest).

Für andere Berufsgruppen ist die Basisrente aufgrund der steuerlichen Behandlung der Beiträge interessant, wenn die geförderten Höchstbeträge für die Riester-Rente (2.100 € jährlich) oder Betriebsrente (4.344 € jährlich) erschöpft sind. Dies dürfte vor allem auf "Besserverdiener" zutreffen.

Wichtig bei der Basisrente

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit die steuerlichen Vorteile der Basisrente genutzt werden können:

  • Die einzuzahlenden Beiträge befinden sich im Bereich der gesetzlich vorgeschriebenen Höchstbeiträge von 20.000 € für Ledige und 40.000 € für gemeinsam veranlagte Verheiratete. Andere Vorsorgebeiträge (Deutsche Rentenversicherung, Berufsständische Versorgungswerke) sind bei der Bestimmung des Höchstbeitrages zu berücksichtigen.
  • Die Ansprüche und Rechte, welche durch den Versicherungsvertrag in Kraft treten, dürfen nicht beleihbar, kapitalisierbar, veräußerbar und vererbbar sein.
  • Der Eintritt in die Rentenphase darf nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres stattfinden.

Zusätzlich zur Basisrente können optional weitere Leistungsbausteine steuervergünstigt eingeschlossen werden:

  • Hinterbliebenenschutz: Das eingezahlte Kapital bzw. Leistungen daraus gehen im Todesfall des Versicherten auf den Ehepartner, sowie versorgungsberechtige Kinder mit Kindergeldanspruch über. Bei einer Scheidung oder Aufhebung des Kindergeldanspruchs verfallen jedoch alle Ansprüche.
  • Berufsunfähigkeitsschutz: Wenn Sie durch Krankheiten, Unfällen oder ähnlichen Ursachen nicht mehr arbeiten können, erhalten Sie bis zum Erreichen des Rentenalters eine monatliche Rente. Damit die steuerliche Förderung genutzt werden kann, muss der Beitrag zur Basisrentenversicherung der Altersvorsorge größer sein als der Beitrag zu dieser Erweiterung.

Darüberhinaus sind folgende Punkte wichtig:

  • Kapitalanlagestrategie: Die Basisrentenversicherung zahlt die monatliche Leibrente auf Grundlage der eingezahlten Beiträge zuzüglich der angesammelten Überschussanteile. Darüberhinaus hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit die Anlagestrategie für die eingezahlten Beiträge festzulegen. Hier bieten sich vielfältige Alternativen, die sich durch den Grad des Anlagerisikos bzw. der Ertragschancen unterscheiden.
  • Flexible Beitragszahlung: Gerade aus steuerlichen Gesichtspunkten ist es wichtig, dass Sie während der Vertragslaufzeit Zuzahlungen einbringen und die Vertragslaufzeit bzw. die Dauer der Beitragszahlungen innerhalb eines Zeitraumes flexibel bestimmen können.
  • Einmalbeitrag: Im Gegensatz zur Riester-Rente kann die Basisrente auch aus einem Einmalbeitrag gespeist werden.
  • Flexibler Leistungszugriff: Frühestens ab Erreichen des 60. Lebensjahres darf die Versicherung leisten (Ausnahmen sind z.B. für Bergarbeiter oder Piloten vorgesehen). Die Leistungen dürfen zu max. 30% als Einmalauszahlung erfolgen, der Rest muss verrentet, d.h. lebenslang monatlich ausgezahlt werden. Achten Sie bei der Auswahl Ihres Basisrenten-Produktes auf eine höchstmögliche Flexibilität, was den Beginn der Auszahlung angeht. Der beim Vertragsabschluss festgelegte Termin (Laufzeit) sollte nachträglich noch vorgezogen oder aufgeschoben werden können.
  • Insolvenzsicherheit und Hartz IV: Die Basisrente wird weder bei einer Insolvenz noch bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II berücksichtigt.
  • Versicherungsunternehmen: Da die Rentenversicherung in der Regel einen lange Laufzeit hat und die eingezahlten Beiträge verzinst werden sollen, ist die Finanzstärke der Versicherung ein wichtiges Entscheidungskriterium. Ein Indikator für die langfristige Entwicklung der Finanzstärke ist die Geschäftsentwicklung in den letzten 2-3 Jahren, die in diesem Zusammenhang ebenfalls betrachtet werden sollte.

Vertragskonditionen der Basisrente

Die Beiträge richten sich nach der gewünschten Rentenhöhe und der Laufzeit bis zum Beginn der Rentenphase. Während der Ansparphase kann ein Großteil des eingezahlten Geldes (2010: 70%) als Sonderausgabe verbucht werden. Bis zum Jahre 2025 sind sogar 100% als steuerlich absetzbar vorgesehen.

Hinweis

Bei den hier bereitgestellten Informationen handelt es sich um Empfehlungen unabhängiger Experten der Verbraucherzentrale NRW, der Stiftung Warentest, dem Bund der Versicherten und dem Wirtschaftsmagazin Capital, die durch vergleichbar.de konsolidiert und für die Veröffentlichung übersichtlich dargestellt wurden. Hierbei handelt es sich ausdrücklich nicht um eine individuelle Beratung.