Berufsunfähigkeitsversicherung

Durch die Berufsunfähigkeitsversicherung gedeckte Grundgefahren

Die Berufsunfähigkeitsversicherung greift bei ärztlich bestätigter Berufsunfähigkeit, welche beispielsweise

  • durch Krankheit
  • durch Unfall
  • durch Körperverletzung

bzw. daraus resultierender Invalidität entstanden ist. In der Regel müssen mindestens 50% Berufsunfähigkeit (teilweise Berufsunfähigkeit) attestiert werden, damit die Versicherung die vertragliche vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente zumindest anteilig zahlt. Durch die Berufsunfähigkeitsversicherung wird automatisch auch die Erwerbsunfähigkeit abgesichert.

Zielgruppe(n) für die Berufsunfähgikeitsversicherung

Alle unabhängigen Experten raten jedem Erwerbstätigem, der seinen Lebensunterhalt zum größten Teil aus seinen Arbeitseinkünften bestreitet, zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Gerade für junge Menschen ist die Arbeitskraft das wesentliche Kapital, das sie besitzen. Weiterhin ist der Vertragsabschluss aufgrund der gesundheitlichen Situation für junge Menschen wesentlich einfacher und von den Monatsbeiträgen her auch günstiger.

Sollte Ihnen eine Berufsunfähigkeitsrente aus gesundheitlichen Gründen oder Ihrer beruflichen Situation versagt werden, wird der Abschluss einer Unfallversicherung empfohlen.

Wichtig bei der Berufsunfähigkeitsversicherung

Folgende Punkte sollten Sie vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung bedenken

  • Berufsunfähigkeitsrente: Die meisten Versicherer sichern maximal 70% bis 80% des aktuellen Netto-Gehaltes ab, welches bei Vertragsabschluss nachgewiesen werden muss. Prüfen Sie genau, wieviel Geld Sie monatlich für Ihren Lebensunterhalt benötigen. Beziehen Sie in diese Überlegung die Erwerbsminderungsrente der Deutschen Rentenversicherung - so fern Sie Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zahlen - mit ein.
  • Laufzeit: Eine Laufzeit bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres ist optimal, kostet aber auch Geld. Überlegen Sie selbst, bis wann Sie den Berufsunfähigkeitsschutz in Anspruch nehmen wollen. Endet der Vertrag zu früh, entsteht bis zum Beginn der Rente oder später einsetzenden Leistungen aus privater Altersvorsorge eine Lücke.
  • Verweisklausel: Eine Ursache für vielfache gerichtliche Auseinandersetzungen bei Berufsunfähigkeitsversicherungen ist die so genannte "abstrakte Verweisbarkeitsklausel". Diese gibt dem Versicherer die Möglichkeit Sie auf einen anderen Beruf zu verweisen, d.h. von Ihnen zu fordern, in einem anderen Beruf zu arbeiten. Prüfen Sie, ob der Versicherer uneingeschränkt auf das Verweisrecht verzichtet.
  • Nachversicherungsgarantie: Weiterhin sollte der Berufsunfähigkeitsvertrag die Möglichkeit einer Anpassung der versicherten Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung vorsehen. Hier wird von der so genannten Nachversicherungsgarantie gesprochen. Dies ist insbesondere notwendig, wenn Ihr Einkommen bspw. durch eine Beförderung steigt oder sich Ihr familiärer Status ändert.
  • Prognosezeitraum: Die Berufsunfähigkeitsversicherung übernimmt die zuvor im Vertrag vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente, wenn man für einen bestimmten Zeitraum nachweislich (d.h. in der Regel fachärztlich diagnostiziert) außer Stande sein wird, seinem Beruf nachzugehen. Bei diesem Zeitraum wird in der Regel  von mindestens 6 Monaten ausgegangen. Achten Sie darauf, dass dieser Zeitraum nicht länger ist.
  • Rückwirkende Leistung: Achten Sie bei der Auswahl Ihres Berufsunfähigkeitsschutz auf die rückwirkende Anerkennung der Berufsunfähigkeit. Nur mit dieser Klausel zahlt die Versicherung rückwirkend ab dem Tag bspw. des Unfalls. Der Bund der Versicherten empfiehlt mindestens drei Jahre, welche die Berufsunfähigkeitsversicherung bei verspäteter Meldung rückwirkend leistet.
  • Leistungsgrenze: Einige Versicherer bieten in ihren Produkten auch Leistungen unterhalb der 50%-Berufsunfähigkeit an, bspw. ab 30% Berufsunfähigkeit. Prüfen Sie diese Produkte auf die Grenze, ab der die volle BU-Rente gezahlt wird. Häufig liegt diese Grenze erst bei 75% Berufsunfähigkeit. 
  • Durchführungsweg: Grundsätzlich können Sie den Berufsunfähigkeitsschutz auf mehreren Wegen abschließen: als Privatvertrag, als staatlich geförderter Vertrag (zusammen mit einer Riester- oder Basisrente) oder im Rahmen der betrieblichen Versorgung. 
  • Antrag: Die unvollständige, ungenaue oder nicht korrekte Beantwortung einer Frage im Antragsformular kann zu einem teilweisen oder gänzlichen Erlöschen des Versicherungsschutzes führen. Beantworten Sie speziell die Gesundheitsfragen mit größter Sorgfalt. Einige Versicherer verzichten auf das Recht der Kündigung oder Vertragsanpassung (§19 VVG), wenn Sie Gesundheitsfragen schuldlos nicht vollständig beantwortet haben.
  • Geltungsbereicht: Achten Sie darauf, dass die Versicherungen eine weltweiten Absicherung leistet und nicht auf Deutschland beschränkt ist.
  • Rentendynamik: Sichern Sie sich möglichst die dynamische Anpassung der BU-Rente in der Leistungsphase. Speziell bei langen Vertragslaufzeiten ist die notwendig.
  • Berufsunfähigkeitskompetenz: Eine Versicherung ist nur so gut, wie Ihre Leistungen im Schadenfall sind. Dies selbst herauszufinden liegt gerade bei der Berufsunfähigkeitsversicherung sehr nahe an eine persönlichen Katastrophe. Beziehen Sie deshalb die Prozessquote der einzelnen Anbieter in Ihre Entscheidung mit ein.

Leistungsbeispiele zu Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet beispielsweise, wenn

  • ein Malermeister aufgrund der körperlichen Beanspruchung ein schweres Rückenleiden ausbildet, das jegliche körperliche Arbeit unmöglich macht.
  • ein Außendienstmitarbeiter ein Burn-Out-Syndrom entwickelt und nicht mehr arbeiten kann.
  • einem Chirurgen aufgrund eines Verkehrsunfalls eine Hand amputiert werden muss.

Vertragskonditionen der Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung richten sich unter anderem nach 

  • der gewünschten monatlichen Berufsunfähigkeitsrente,
  • der Laufzeit des Vertrages,
  • dem Gesundheitszustand (eventuelle Vorerkrankungen) des Versicherten,
  • dem Alter des Versicherten bei Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung,
  • dem ausgeübten Beruf.

Beim Vergleich von verschiedenen Angeboten, sollten Sie darauf achten, wie die Überschussbeteiligung in dieses Angebot eingeflossen ist. Grundsätzlich bieten die meisten Versicherungen zwei Alternativen an:

  • die Verrechnung mit dem Beitrag (Brutto-/Netto-Beitrag)
  • die Zurechnung zur monatlichen Rentenleistung (Garantie-/Gesamtrente).

Die Stiftung Warentest empfiehlt die Verrechnung mit den Beiträgen, da die Berufsunfähigkeitsversicherung als Risikoabsicherung in den meisten Fällen nie leisten wird.

Hinweis

Bei den hier bereitgestellten Informationen handelt es sich um Empfehlungen unabhängiger Experten der Verbraucherzentrale NRW, der Stiftung Warentest, dem Bund der Versicherten und dem Wirtschaftsmagazin Capital, die durch vergleichbar.de konsolidiert und für die Veröffentlichung übersichtlich dargestellt wurden. Hierbei handelt es sich ausdrücklich nicht um eine individuelle Beratung.