Gebäudeversicherung
Dieser Artikel unseres Ratgebers beantwortet folgende Fragen:
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- Welche Risiken sichert die Gebäudeversicherung ab?
- Was ist beim Abschluss einer Gebäudeversicherung zu beachten?
- Wann leistet die Gebäudeversicherung?
- Für wen ist eine Gebäudeversicherung interessant?
- Wie sehen die Vertragskonditionen bei der Gebäudeversicherung aus?
Beachten Sie außerdem bitte unseren Haftungshinweis zu diesem Informationsangebot am Ende der Seite.
Durch die Gebäudeversicherung abgesicherte Grundgefahren
Die Gebäudeversicherung (manchmal auch als Immobilienversicherung bezeichnet) dient dem Schutz von Gebäuden, Garagen und Carports oder sonstigen Nebengebäuden. Die im Versicherungsvertrag explizit genannte Immobilie bzw. das zugehörige Grundstück sind gegen
- Brand, Blitzschlag und Explosion (Feuerversicherung)
- Leitungswasser, Rohrbruch und Frost (Leitungswasserversicherung)
- Sturm und Hagel (Sturm- und Hagelversicherung)
versichert. Dazu gehören auch sämtliche Gegenstände, die am Haus fest angebracht wurden, wie z.B. Antennen, Markisen o.ä. Bei kreditfinanzierten Gebäuden wird von den Banken in der Regel eine Gebäude- oder Immobilienversicherung zur Absicherung der Hypothek verlangt. Es kann sich durchaus lohnen die verschiedenen Tarife der Versicherungen zu vergleichen - die Wahl des Versicherers ist frei!
Wichtig beim Abschluss einer Gebäudeversicherung
Bei der Gebäudeversicherung ist auf folgende Dinge zu achten:
- Versicherungssumme: Bei Abschluss eines Vertrages sollte der Wert des Gebäudes anhand eines Wertermittlungsbogens berechnet und nicht aus veralteten Versicherungspolicen übernommen oder gar eigenständig bestimmen werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass im Schadensfall die volle Deckung gewährleistet ist. Dies gilt auch für besonders hochwertige Materialien (wie z.B. Marmor, Schiefer oder Hölzer), welche bei Vertragsabschluss unbedingt angegeben werden sollten.
- Neuwertversicherung: Achten Sie bei allen Produktvorschlägen darauf, dass der gleitende Neuwert versichert ist, im Schadensfall ein gleichwertigen Ersatz bezahlt wird. Policen, die den Zeitwert versichern, sind im Allgemeinen günstiger, ersetzen im Schadensfall aber nicht die Wiederherstellung Ihrer Immobilie.
- Leistungsbausteine: Je nach Produkt und Versicherungsgesellschaft sind zusätzliche Leistungsbausteine in der Gebäudeversicherung enthalten oder können eingeschlossen werden. Überlegen Sie im Vorfeld genau, welche Absicherung Sie benötigen. Überspannungsschäden durch Gewitter sind bei den meisten Gesellschaften bzw. deren Basisprodukten nicht versichert.
- Elementarschäden: Eine optionale Absicherung gegen Elementarschäden (Erdrutsch, Überschwemmung usw.) ist sinnvoll.
- Ableitungsrohre: Viele Versicherungsnehmer haben in der Vergangenheit bei Schäden an Ableitungsrohren auf dem Versicherungsgrundstück leider erst zu spät realisiert, dass diese nicht oder nur in geringem Umfang mitversichert sind. Überprüfen Sie Ihre bestehende Police dahingehend und achten Sie bei einem Neuabschluss auf eine ausreichende Absicherung.
- Fahrlässigkeitsverzicht: Schließen Sie einen Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit in Ihre Gebäudeversicherung mit ein.
- Nebenkosten: Überprüfen Sie ältere Policen, ob die Gebäudeversicherung ausreichende Leistung bei den mitversicherten Kosten wie Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten bietet. Im Ernstfall kann es in diesem Bereich sonst zu größeren Versicherungslücken kommen.
- Mietausfall: Bei vermieteten Objekten sollten Sie drauf achten, dass Ihr Versicherungsschutz den Mietausfall nach einem Schaden abdeckt. Sollte z.B. eine längere Renovieren nach einem Brand erfolgen und Ihr Mieter deshalb keine Mietzahlung mehr durchführen müssen, so deckt Ihre Gebäudeversicherung dies ab.
Schadenbeispiele zur Gebäudeversicherung
Die Gebäudeversicherung leistet beispielsweise, wenn
- ein schwerer Sturm Ihre Hausantenne herunterreißt und diese repariert werden muss,
- ein Rohrbruch erhebliche Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten notwendig macht oder
- ein Kurzschluss Ihr Haus in Brand setzt und ein großer Teil des Gebäudes zerstört wird.
Zielgruppe(n) für die Gebäudeversicherung
Die Gebäudeversicherung richtet sich an Eigentümer von Gebäuden jeglicher Art, also auch Eigentümer von Gewerbe- oder Geschäftsimmobilien. Laut Empfehlung der Stiftung Warentest sollten alle Hausbesitzer eine Wohngebäudeversicherung abschließen.
Vertragskonditionen der Gebäudeversicherung
Die Beiträge für die Gebäudeversicherung errechnen sich aus dem per Wertermittlungsbogen bestimmten Wert des Gebäudes und den durch die Lage bestimmten Gefahren, denen das Gebäude ausgesetzt ist. Hierzu wurde die gesamte Bundesrepublik in Leitungswasser- und Elementarschadenszonen eingeteilt. Deshalb wird bei Vertragsabschluss sehr genau auf das Alter des Gebäudes und etwaige Vorschäden geachtet.
Der Beitrag für die Gebäudeversicherung kann gesenkt werden, wenn eine Selbstbeteiligung im Vertrag vereinbart ist oder der Beitrag jährlich im Voraus gezahlt wird.
Nach der Reform des Versicherungsvertragsgesetz können Gebäudeversicherungsverträge, auch wenn sie mit einer längeren Vertragslaufzeit geschlossen wurden, zum Ende des dritten Jahres gekündigt werden. Die Versicherer haben darauf reagiert, und bieten die Gebäudeversicherung im Allgemeinen in 2 Laufzeitvarianten (1 oder 3 Jahre) an, wobei die längere Vertragslaufzeit sich günstig auf den Beitrag auswirkt. Achtung, die Gebäudeversicherung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, so denn der Versicherte nicht aktiv kündigt.
Hinweis
Bei den hier bereitgestellten Informationen handelt es sich um Empfehlungen unabhängiger Experten der Verbraucherzentrale NRW, der Stiftung Warentest, dem Bund der Versicherten und dem Wirtschaftsmagazin Capital, die durch vergleichbar.de konsolidiert und für die Veröffentlichung übersichtlich dargestellt wurden. Hierbei handelt es sich ausdrücklich nicht um eine individuelle Beratung.
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