Haftpflichtversicherung

Durch die Haftpflichtversicherung abgedeckte Grundgefahren

Die Haftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz für

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden,

die Sie oder Ihre Familie aus Versehen (nicht absichtlich!) Anderen zufügen. Unberechtigte Ansprüche wehrt die Versicherung für Sie ab und übernimmt die Kosten für ein eventuelles Gerichtsverfahren. Versichert ist der Versicherungsnehmer, der Ehe-/Lebenspartner, die minderjährigen Kinder, sowie je nach Versicherungsgesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen, die volljährigen Kinder.

Versichert wird in aller Regel eine pauschale Versicherungssumme, welche die Leistungsobergrenze bei Personen- und Sachschäden darstellt. Nach Empfehlung des Bund der Versicherten sollte die Versicherungssumme mindestens 3 Mio. € betragen.

Wichtig beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung

Je nach Produkt und Versicherungsgesellschaft sind zusätzliche Leistungsbausteine in der Privathaftpflichtversicherung enthalten oder können eingeschlossen werden. Überlegen Sie im Vorfeld genau, welche Absicherung Sie benötigen:

  • Schlüsselrisiko: Mit dem Schlüsselrisiko decken Sie die Schadensersatzforderungen des Vermieters oder des Arbeitgebers für den Verlust überlassener Schlüssel ab. Bei großen Schließanlagen (bspw. in Schulen oder Verwaltungsgebäuden) kann dies erhebliche Kosten nach sich ziehen.
  • Kleinkinder: Für Familien mit Kindern ist die sogenannte „Deliktunfähigkeitsklausel“ wichtig. Gesetzlich sind Kinder, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, von einer Haftung freigestellt, folglich auch nicht in der üblichen Basisabsicherung enthalt. Dennoch bleibt für die Eltern meist die „moralische Verpflichtung“ gegenüber den Geschädigten wie z. B. dem Nachbarn mit der zerstörten Fensterscheibe. Achten Sie deshalb darauf, dass die Privathaftpflichtversicherung auch die Schäden Ihrer Kinder übernimmt.
  • Mietsachschäden: Ein zusätzlicher Schutz für Mietschäden an mobilen Gegenständen, denn im „Grundschutz“ wird lediglich ein Schaden an Mieträumen, nicht aber am Mobiliar ersetzt. Achtung: Glasbruch muss immer separat im Rahmen einer Glasversicherung versichert werden.
  • Forderungsausfalldeckung: Die häufig beworbene Forderungsausfalldeckung (Ersatzleistungen für zahlungsunfähige Schadenverursacher) ist laut Bund der Versicherten auf Grund der geringen Schadenquote nicht empfehlenswert.

Schadenbeispiele zur Haftpflichtversicherung

Die Privat-Haftpflichtversicherung leistet, wenn Sie

  • im Restaurant das Rotweinglas am Nachbartisch umstoßen und der Wein die weiße Hose der Tischnachbarin beschädigt (Sachschaden),
  • auf dem Bürgersteig umknicken, im Fallen einen Passanten zu Boden reißen, der schwere Kopfverletzungen erleidet (Personenschaden),
  • Ihr Fahrzeug vor der Einfahrt eines Rechtsanwalts parken, der deshalb einen wichtigen Termin nicht wahrnehmen kann und einen nachgewiesenen Verlust von mehreren Tausend Euro hat (Vermögensschaden),
  • Ihre 4-jährige Tochter mit Ihrem Tretroller am Auto des Nachbarn entlang fährt und einen Kratzer an der Beifahrertür verursacht (Haftung bei Schäden deliktunfähiger Kinder - zusätzlicher Leistungsbaustein) .

Zielgruppe(n) für die Haftpflichversicherung

Die Privathaftpflichtversicherung ist für alle wirtschaftlich selbständigen Menschen eine sehr wichtige und deshalb nachdrücklich empfehlenswerte Versicherung.

Vertragskonditionen bei der Haftpflichtversicherung

Der Versicherungsbeitrag bei der Privathaftpflichtversicherung richtet sich nach der vereinbarten Deckungs- oder Versicherungssumme. Wie bereits oben erwähnt wird eine Versicherungssumme von mindestens 3 Mio. € empfohlen.

Auch die Beiträge zur Privathaftpflichtversicherung können mit einer Selbstbeteiligung gesenkt werden. Empfehlenswert ist laut Stiftung Warentest eine Selbstbeteiligung von mindestens 150 € pro Schadensfall, weil dadurch die Beiträge um bis zu 25% gesenkt werden können.

Nach der Reform des Versicherungsvertragsgesetz können Haftpflichtverischerungsverträge, auch wenn sie mit einer längeren Vertragslaufzeit geschlossen wurden, zum Ende des dritten Jahres gekündigt werden. Die Versicherer haben darauf reagiert, und bieten die Privathaftpflichtversicherung im Allgemeinen in 2 Laufzeitvarianten (1 oder 3 Jahre) an, wobei die längere Vertragslaufzeit sich günstig auf den Beitrag auswirkt. Achtung, der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, so denn der Versicherte nicht aktiv kündigt.

Hinweis

Bei den hier bereitgestellten Informationen handelt es sich um Empfehlungen unabhängiger Experten der Verbraucherzentrale NRW, der Stiftung Warentest, dem Bund der Versicherten und dem Wirtschaftsmagazin Capital, die durch vergleichbar.de konsolidiert und für die Veröffentlichung übersichtlich dargestellt wurden. Hierbei handelt es sich ausdrücklich nicht um eine individuelle Beratung.