Hausratversicherung

Durch die Hausratversicherung abgedeckte Grundgefahren

Die Hausratversicherung sichert die Gebrauchs-, Verbrauchs- und Einrichtungsgegenständen eines Haushalts und ersetzt als Neuwertversicherung diese neuwertig, wenn sie durch

  • Brand, Blitzschlag, Explosion,
  • Einbruchdiebstahl, Raub oder Vandalismus nach dem Einbruch,
  • Leistungswasser oder
  • Sturm und Hagel

beschädigt oder zerstört wurden. Die Höhe der Versicherungsleistungen richtet sich nach den im Vertrag vereinbarten Deckungssummen. Zumeist werden für die Hausratversicherung von den Versicherern verschiedene Deckungskonzepte (z.B. Komfort / Standard / Basis) angeboten, die sich durch die eingeschlossenen Erweiterungen unterscheiden.

Wichtig bei der Hausratversicherung

Folgende Punkte sollten Sie vor dem Abschluss einer Hausratversicherung bedenken

  • Versichertes Objekt: In einer Hausratversicherung können mehrere Wohnungen (Zweitwohnung, Studentenbude des Kindes) aufgenommen werden. Dies ist meistens billiger als separate Verträge.
  • Versicherungssumme: Die Hausratversicherung wird in 2 Varianten angeboten, basiert aber immer auf dem versicherten Wert des Hausrats. Unterschiedlich ist lediglich, wie dieser bestimmt wird. Entweder mittels eines Wertermittlungsbogens, in dem alle Gegenstände eines Haushalts aufgenommen und mit Neupreis bewertet werden (Versicherungssummenmodell) oder mit Quadratmetermodell, in die Gesamtwohnfläche mit 650€ multipliziert (Empfehlung des gdv) wird.
  • Leistungsumfang: Je nach Produkt und Versicherungsgesellschaft können zusätzliche Leistungsbausteine in die Hausratversicherung eingeschlossen werden. Die Stiftung Warentest empfiehlt die Erweiterung um Überspannungsschäden und Wertsachen. Überlegen Sie im Vorfeld genau, welche Absicherung Sie benötigen. Je nach Lage ihrer Wohnung kann auch eine Versicherung gegen Elementarschäden (Überschwemmung, Erdrutsch o.ä.) sinnvoll sein.
  • Sicherungsrichtlinien: Fragen Sie Ihre Versicherungsagentur unbedingt nach diesen und prüfen Sie Ihre Wohnung hinsichtlich der Einhaltung dieser.
  • Grobe Fahrlässigkeit: Schließen Sie einen Verzicht auf die grobe Fahrlässigkeit in ihre Hausratversicherung ein.
  • Unterversicherungsverzicht: Je nach Versicherer wird dieser ab einer gemittelten Versicherungssumme von 500€-700€ pro Quadratmeter Wohnfläche gewährt. Fragen Sie vor Abschluss der Hausratversicherung nach den versicherungsspezifischen Regelungen.
  • Wohngemeinschaften: Klären Sie, wie der notwendige Hausrat-Versicherungsschutz für Wohngemeinschaften gewährleistet wird.
  • Wohnungs- oder Hauseigentümer: Achten Sie auf Gebäudebestandteile, z.B. Bodenbeläge, Einbaumöbel o.ä., ob diese mit der Wohngebäudeversicherung abgedeckt sind.
  • Gewerblich genutze Gegenstände: Gewerblich genutzte Gegenstände sind in der Grundabsicherung in der Regel nicht enthalten. Nennen Sie diese explizit.

Schadenbeispiele zur Hausratversicherung

Die Hausratversicherung leistet, wenn

  • Sie am Sonntagmorgen mit Ihrer Zeitung eine angezündete Kerze umstoßen und sich dadurch die Zeitung und die Tischdecke entzünden und ihr Tisch beschädigt wird (Brandschaden),
  • sich Einbrecher Zutritt zu Ihrer Wohnung verschaffen und Schmuckgegenstände entwenden und dabei die Wohnungseinrichtung verwüsten (Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach dem Einbruch),
  • sich der Wasserzulauf zur Spülmaschine löst und das auslaufende Wasser ihre Einrichtung beschädigt (Leitungswasserschaden),
  • Sie Ihr Fahrrad abgeschlossen auf Ihr Grundstück stellen und dieses entwendet wird (Fahraddiebstahl - zusätzlicher Leistungsbaustein),
  • durch ein starkes Gewitter ein Überspannungsschaden an Ihrem neuen Fernsehgerät oder an Ihrer teuren Stereoanlage entsteht (Überspannungsschaden - zusätzlicher Leistungsbaustein).
  • Sie Ihre Wohnung verlassen, ein Fenster gekippt haben und Einbrecher Ihre Wohnung ausräumen (grobe Fahrlässigkeit - zusätzlicher Leistungsbaustein),
  • Nicht versichert ist der Diebstahl zweier teurer Jeans-Hosen aus der Gemeinschaftswaschküche Ihres Mehrfamilienhauses (einfacher Diebstahl),

Zielgruppe(n) für die Hausratversicherung

Eine Hausratversicherung ist für alle Menschen mit eigenem Haushalt, der nicht nur aus Sperrmüllmöbeln besteht, empfehlenswert, da im Fall eines Totalschadens der Wiederbeschaffungswert abgesichert ist. Überlegen Sie selbst, in wie weit Sie sich in der Lage fühlen diesen Ersatz wirtschaftlich selbst zu leisten.

Vertragskonditionen der Hausratversicherung

  • Die Beitragshöhe der Hausratversicherung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme, welche üblicherweise per Faustformeln bestimmt wird. Eine detailliertere aber auch aufwändigere Methode ist die Bestimmung mittels Wertermittlungsbogen.
  • Der Beitrag für die Hausratversicherung kann gesenkt werden, wenn eine Selbstbeteiligung im Hausratversicherungsvertrag vereinbart ist oder der Beitrag jährlich im Voraus gezahlt wird.
  • Nach der Reform des Versicherungsvertragsgesetz können Hausratversicherungsverträge, auch wenn sie mit einer längeren Vertragslaufzeit geschlossen wurden, zum Ende des dritten Jahres gekündigt werden. Die Versicherer haben darauf reagiert, und bieten die Hausratversicherung im Allgemeinen in 2 Laufzeitvarianten (1 oder 3 Jahre) an, wobei die längere Vertragslaufzeit sich günstig auf den Beitrag auswirkt. Achtung, die Hausratversicherung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, so denn der Versicherte nicht aktiv kündigt.

Hinweis

Bei den hier bereitgestellten Informationen handelt es sich um Empfehlungen unabhängiger Experten der Verbraucherzentrale NRW, der Stiftung Warentest, dem Bund der Versicherten und dem Wirtschaftsmagazin Capital, die durch vergleichbar.de konsolidiert und für die Veröffentlichung übersichtlich dargestellt wurden. Hierbei handelt es sich ausdrücklich nicht um eine individuelle Beratung.