Immobilienhaftpflichtversicherung
Dieser Artikel unseres Ratgebers beantwortet folgende Fragen:
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- Welche Grundgefahren deckt die Immobilienhaftpflichtversicherung ab?
- Was ist beim Abschluss einer Immobilienhaftpflichtversicherung zu beachten?
- Für wen ist eine Immobilienhaftplichtversicherung interessant?
- Wie sehen die Vertragskonditionen bei der Immobilienhaftpflichtversicherung aus?
Beachten Sie außerdem bitte unseren Haftungshinweis zu diesem Informationsangebot am Ende der Seite.
Durch die Immobilienbesitzerhaftpflichtversicherung abgesicherte Grundgefahren
Auch Grundstücke und Gebäude können Schäden verursachen, für die der Besitzer haften mussen. Die Immobilenhaftpflichtversicherung (häufig auch Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung genannt) übernimmt alle an den Besitzer gerichteten Forderungen, die auf
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden
basieren und durch die Gefahren eines Haus- oder Grundbesitz verursacht wurden. Versichert wird in aller Regel eine pauschale Versicherungssumme, welche die Leistungsobergrenze bei Personen- und Sachschäden darstellt.
Wichtig beim Abschluss einer Immobilienhaftpflichtversicherung
Folgende Punkte sollten Sie vor dem Abschluss einer Immobilienhaftpflichtversicherung bedenken:
- Pacht, Miete, Nießbrauch: Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist insofern irreführend, als dass diese Versicherung auch von Jedem benötigt wird, der ein Grundstück oder Gebäude gemietet, gepachtet oder zum Nießbrauch überlassen bekommen hat.
- Eigennutzung: Für selbstgenutzte Grundstücke ist keine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-versicherung notwendig. Diese werden üblicherweise über die private Haftpflichtversicherung mitversichert. Gleiches gilt für Betriebsgrundstücke, die über die Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt werden. Prüfen Sie dazu Ihren Haftpflichtvertrag oder fragen Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner.
- Fremdnutzung: Die Haus– und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sollte unbedingt bei vermieteten Häusern, Wohnungen oder Grundstücken abgeschlossen werden.
- Gemeinschaftseigentum: Für Eigentümergemeinschaften reicht die private Haftpflichtversicherung in der Regel nicht aus, sondern sollten die Gemeinschafts- und Verkehrsflächen separat abgesichert werden. Gerade für Eigentümergemeinschaften ist von großer Bedeutung, dass die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung Schäden abdeckt, die durch (nicht vorsätzliche) Missachtung der Verkehrssicherungspflichten entstanden sind.
Schadenbeispiele zur Immobilienhaftpflichtversicherung
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung leistet, wenn
- ein Baum aus ihrem Baugrundstück auf ein davor parkendes Auto gefallen ist (Sachschaden),
- Der Postbote gegen 10 Uhr auf einem nicht geräumten Weg auf Ihrem Grundstück ausrutscht und sich den Knöchel bricht (Personenschaden)
- ein Baum aus ihrem Baugrundstück auf ein davor parkendes Auto gefallen ist, und der Fahrzeugbesitzer deshalb einen wichtigen Termin nicht wahrnehmen kann (Vermögensschaden).
Zielgruppe(n) für die Immobilienhaftpflichtversicherung
Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung ist für alle Haus- oder Grundstückseigentümer nachdrücklich zu empfehlen. Gleiches gilt für die Gemeinschaftsflächen von Eigentümergemeinschaften.
Vertragskonditionen bei der Immobilienhaftpflichtversicherung
Der Beitrag für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung richtet sich je nach Versicherer nach dem Typ der Immobilie (unbebautes Grundstück, Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus), und etwaiger Zusatzrisiken wie z.B. einem Heizöltank und der Fläche in Quadratmetern.
Wie bei der privaten Haftpflichtversicherung empfiehlt es sich, eine Versicherungssumme von mindesten 3 Mio. Euro zu vereinbaren, da insbesondere Personenschäden zu erheblichen Folgekosten führen können.
Eine Selbstbeteiligung ist auch bei der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sinnvoll, weil dadurch der Beitrag sinkt und kleinere Schäden beim Versicherten wie bei der Gesellschaft meistens mehr Aufwand verursachen als die eigentliche Schadenzahlung.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung wird auf ein oder drei Jahre abgeschlossen. Eine drei-jährige Laufzeit wirkt sich günstig auf den Beitrag aus. Ohne aktive Kündigung des Versicherungsnehmers verlängert sich der Vertrag jedoch automatisch um ein weiteres Jahr.
Hinweis
Bei den hier bereitgestellten Informationen handelt es sich um Empfehlungen unabhängiger Experten der Verbraucherzentrale NRW, der Stiftung Warentest, dem Bund der Versicherten und dem Wirtschaftsmagazin Capital, die durch vergleichbar.de konsolidiert und für die Veröffentlichung übersichtlich dargestellt wurden. Hierbei handelt es sich ausdrücklich nicht um eine individuelle Beratung.
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