Private Krankenversicherung
Dieser Artikel unseres Ratgebers beantwortet folgende Fragen:
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- Welche Risiken sichert die private Krankenversicherung ab?
- Was ist beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung zu beachten?
- Für wen ist eine private Krankenversicherung interessant?
- Wie sehen die Vertragskonditionen bei der privaten Krankenversicherung aus?
Beachten Sie außerdem bitte unseren Haftungshinweis zu diesem Informationsangebot am Ende der Seite.
Leistungsspektrum der privaten Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung deckt die Kosten, die durch Krankheit oder Unfall entstehen können und stellt eine Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung dar. Allgemein übernimmt eine private Krankenversicherung die Kosten für ambulante, stationäre und zahnärztliche Heilbehandlungen, aber auch Medikamentenkosten und ähnliches. Die Versicherungsprämie wird zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft auf Grundlage der vereinbarten Leistungen kalkuliert, sie ist risikobezogen.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung werden in der privaten Krankenversicherung Rückstellungen gebildet, d. h. vorhersehbare Kostensteigerungen durch die Altersentwicklung innerhalb einer Tarifgruppe werden durch eine Rücklagenbildung gemindert (Kapitaldeckungsprinzip).
Wichtig bei der privaten Krankenversicherung
Folgende Punkte sollten Sie vor dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung bedenken
- Grundvoraussetzung: Wer sich privat krankenversichern möchte, muss definierte Anforderungen erfüllen. Für Angestellte und Arbeiter muss das Jahreseinkommen in den letzten drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 48.600€ (2009) bzw. 49.950€ (2010) pro Kalenderjahr gelegen haben. Dies führt dazu, dass Berufsanfänger in der Regel zunächst Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung werden. Die neue Bundesregierung möchte laut Koalitionsvertrag diese Regelung abschwächen und auf das letzte und das aktuelle Jahr beschränken. Gesetzlich verabschiedet ist diese Änderung allerdings noch nicht. Beamte oder Selbstständige bzw. Freiberufler haben grundsätzlich die freie Wahlmöglichkeit zwischen PKV und GKV.
- Wechsel: Alle freiwillig in der GKV Versicherten, das sind die die Grundvoraussetzung erfüllenden Mitglieder, können innerhalb einer vorgegebenen Frist von 4 Wochen bei erstmaligem Eintritt der freiwilligen Mitgliedschaft oder mit 2 monatiger Kündigungsfrist zum Monatsende, Ihre Mitgliedschaft kündigen. Die Vorversicherung in der GKV sollte erst gekündigt wird, wenn der Vertrag mit der privaten Krankenversicherung geschlossen wurde. Denn die privaten Krankenversicherer prüfen bei der Antragsstellung verschiedene Annahmekriterien (Beruf, Krankengeschichte, Bonität), welche auch zur Ablehnung eines Antrags führen können.
- Vorvertragliche Anzeigepflicht: Die unvollständige, ungenaue oder nicht korrekte Beantwortung einer Frage im Antragsformular kann zu einem teilweisen oder gänzlichen Erlöschen des Versicherungsschutzes führen.
- Leistungsbausteine: Die Krankenversicherung ist nach dem Baukastenprinzip aufgebaut. Jeder Verbraucher kann sich seinen individuellen, bedarfsgerechten Krankenversicherungsschutz zusammenstellen. So können bspw. Leistungen wie Heilpraktikerbehandlung, Höhe der Gebührungsordnungssätze, die Unterbringung im Krankenhaus (Einbett-, Zweibett-, Mehrbettzimmer) der behandelnde Arzt (privatärztliche bzw. Chefarztbehandlung), der Umfang der Erstattung für Zahnersatz uvm. gewählt werden.
- Arbeitgeberinformation: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber umgehend über den Krankenversicherungs-wechsel. Ihre private Krankenversicherung stellt Ihnen dazu ein sogenannte Arbeitgeberbescheinigung aus. Diese ist notwendig um den gesetzlich verankerten Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung zu erhalten.
- Versicherungsgeber: Die private Krankenversicherung wird Sie ein Leben lang begleiten. Ausschlaggebend für die langfristige Beitragsentwicklung Ihrer privaten Krankenversicherung ist deren Leistungsmanagement, Geschäftsentwicklung und Finanzstärke der Gesellschaft. Beziehen Sie diese Faktoren in Ihre Auswahlentscheidung mit ein.
- Eintritt der Versicherungspflicht: Die Versicherungspflicht tritt ein, wenn das fest zugesagte Einkommen in einem Jahr (bspw. durch Wechsel des Arbeitgebers oder Arbeitsplatzes, Änderung des Vergütungssystems oder Arbeitslosigkeit) auch in der Vorausschau unter die Versicherungspflichtgrenze fällt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dieses der gesetzlichen Krankenversicherung zu melden. Der Arbeitnehmer kann in diesem Fall die Krankvenversicherung oder -kasse, in die er eintreten möchte, frei wählen. Sobald die Versicherung in der GKV bestätigt ist, kann die private Krankenversicherung geändert (Anwartschaft, Krankenzusatzversicherung) oder gekündigt werden.
- Befreiung von der Versicherungspflicht: Speziell Studenten haben die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen.
- Steuerliche Behandlung der Beiträge: Ab 01. Januar 2010 können alle Beiträge für die Krankenversicherung steuerlich geltend gemacht werden. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG).
Zielgruppe(n) für die private Krankenversicherung
In der privaten Krankenversicherung können sich nur Personen absichern, die nicht der Krankenversicherungspflicht unterliegen - also Freiberufler, Selbständige, Beamte (für diese ist die private Krankenversicherung pflicht) oder Studenten. Arbeitnehmer können sich nur dann privat versichern, wenn sie in den vorangegangenen drei Jahren ein Brutto-Monatseinkommen in Höhe von 4.050 € bzw. ein festzugesagtes Jahreseinkommen von 48.600€ zu verzeichnen haben.
Auf Grund der fortlaufenden Leistungskürzungen in der gesetzlichen Krankenversicherung ist es speziell für junge Männer wesentlich attraktiver sich privat zu versichern. Doch mit dem Alter steigende Beiträge und die Notwendigkeit jedes Kind separat zu versichern und zu bezahlen, bringen ein gewisses wirtschaftliches Risiko mit sich.
Vertragskonditionen bei der privaten Krankenversicherung
Der Beitrag für eine private Krankenversicherung basiert vorwiegend auf zwei Faktoren: Zum einen auf der zu versichernden Person (beispielsweise dem Geschlecht, dem Alter und der gesundheitlichen Situation) - zum anderen auf den Leistungswünschen. Hierbei erhöhen Zusatzleistungen (z.B. Chefarztbehandlung) den Versicherungsbeitrag.
Wie bei vielen Versicherungen kann auch bei der privaten Krankenversicherung der Beitrag durch einen Selbstbehalt reduziert werden. Eine Reduktion des Selbstbehaltes ist nur mit einer erneuten Gesundheitsprüfung möglich. Für Arbeitnehmer ist der Selbstbehalt nur bedingt attraktiv, da dieser voll durch den Veresicherungsnehmer getragen werden muss, die Beitragssenkung aber zur Hälfte dem Arbeitgeber zu Gute kommt. Anders die Situation für Selbständige und Freiberufler, da diese in der Regel den vollen Beitrag tragen und den Selbstbehalt u.U. als Sonderausgabe steuerlich geltend machen können.
Hinweis
Bei den hier bereitgestellten Informationen handelt es sich um Empfehlungen unabhängiger Experten der Verbraucherzentrale NRW, der Stiftung Warentest, dem Bund der Versicherten und dem Wirtschaftsmagazin Capital, die durch vergleichbar.de konsolidiert und für die Veröffentlichung übersichtlich dargestellt wurden. Hierbei handelt es sich ausdrücklich nicht um eine individuelle Beratung.
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