Rechtsschutzversicherung

Durch die Rechtsschutzversicherung abgedeckte Grundgefahren

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten, welche bei der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen anfallen. Dies sind insbesondere Gerichts- und Anwaltskosten. Versichert ist der Versicherungsnehmer, der Ehe-/Lebenspartner, die minderjährigen Kinder, sowie je nach Versicherungsgesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen, die volljährigen Kinder. Die Rechtsschutzversicherung gilt nicht automatisch für alle Rechtsgebiete, sondern wird nach dem Prinzip des "versicherten Risikos" aufgebaut. D.h. Sie können je nach persönlichem Bedarf unterschiedliche "Bausteine" miteinander kombinieren. Gängiger Weise sind dies

  • Privatrechtsschutz,
  • Berufsrechtsschutz,
  • Verkehrsrechtsschutz,
  • Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz.

Im vertraglich vereinbarten Rahmen übernehmen die Rechtsschutzversicherer im Leistungsfall folgende Kosten:

  • die gesetzlichen Anwaltsgebühren des vom Versicherten frei wählbaren Rechtsanwaltes
  • Zeugengelder und Sachverständigenhonorare
  • Gerichtskosten
  • Kosten des Gegners, soweit der Versicherungsnehmer diese übernehmen muss.

Auch Strafkautionen - in der Regel bis zu 50.000 Euro - werden übernommen, um den Versicherungsnehmer vor dem Strafvollzug zu schützen.

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Wichtig bei der Rechtsschutzversicherung

Folgende Punkte sollten Sie vor dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung bedenken

  • Wartezeit: Für fast alle Leistungsarten besteht Versicherungsschutz erst nach Ablauf einer „Wartezeit“ von minimal drei Monaten nach Versicherungsbeginn. Allerdings sind Verträge und Ereignisse, die vor dem Abschluss der Rechtsschutzversicherung datieren, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
  • Bedingungen: Voraussetzung der Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung ist immer das Vorliegen eines Rechtsschutzfalles. Die vorbeugende Rechtsberatung (bspw. vor dem Abschluss eines Kaufvertags) ist nicht von der Versicherung erfasst. In der Regel prüfen die Versicherer, ob die Rechtsverfolgung hinreichend Aussicht auf Erfolg bietet und ob dem Versicherten kein schuldhaftes Handeln zur Last gelegt werden kann.
  • Versicherungssumme: Achten Sie bei Angeboten auf die Unterschiede der Versicherungssummen. Eine Deckungssumme von mindestens 300.000€ pro Schadenfall ist sinnvoll. Vorzuziehen sind Tarife die unbegrenzt leisten. Einschränkungen können hinsichtlich des Versicherungsschutzes im Ausland existieren.
  • Ausschluss: Die Versicherungssumme bezieht sich nur auf die Kosten für die Durchsetzung der rechtlichen Interessen (also z.B. Gerichts- oder Anwaltskosten), nicht aber auf den Streitwert, das Ordnungsgeld oder die Strafe an sich.
  • Rechtsberatung: Viele Rechtsschutzverischerungen (z.B. die ARAG oder die Allianz) bieten kostenlose Servicerufnummern an, über die Anwälte im Not- und Schadensfall rund um die Uhr erreichbar sind.

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Schadenbeispiele zur Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung leistet beispielsweise, wenn

  • Sie den Betreiber Ihres Fitnessstudios auf Schadensersatz verklagen möchten, weil Sie auf dem Gelände des Studios gestürzt sind,
  • Sie unter Alkohol-Einfluss als Fußgänger einen Verkehrsunfall verursacht haben und sich vor Gericht verantworten müssen,
  • Sie Ihren Urlaubsanspruch gegen Ihren Arbeitgeber durchsetzen wollen, weil er Ihnen aus betrieblichen Gründen diesen während der Schulferien Ihrer Kinder nicht gewähren möchte.

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Zielgruppe(n) für die Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung zählt nicht zu den sehr wichtigen Versicherungen (wie z.B. die Haftpflichtversicherung oder die Krankenversicherung). Gleichwohl ist ein Rechtsstreit für (fast) alle Menschen eine wirtschaftliche Belastung und somit ein Risiko. Deshalb sollten besonders Menschen, die häufig ein Fahrzeug im Straßenverkehr bewegen, darüber nachdenken, in wie weit sie die daraus möglicherweise resultierenden Rechtsangelegenheiten absicheren wollen. Es ist ärgerlich, wenn man zwar "Recht hat", aber nicht die finanziellen Mittel, um dieses durchzusetzen. Die Rechtsschutzversicherung empfiehlt sich für Menschen aller Altersklassen und Lebenssituationen, die das Kostenrisiko eines Rechtsstreits absichern wollen.

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Vertragkonditionen der Rechtsschutzversicherung

Die Höhe des Beitrags für die Rechtsschutzversicherung richtet sich nach den eingeschlossenen Rechtsgebieten, der beruflichen (selbständig oder angestellt) Situation und den persönlichen Eigentumsverhältnissen (Wohneigentum oder nicht). Je nach Versicherungsgesellschaft und Absicherungspaket, wird die Rechtsschutzversicherung mit oder ohne Höchstgrenze der Deckungssumme pro Rechtsschutzfall angeboten. Sollten Sie eine Deckungssumme vereinbaren, empfehlen wir eine Festsetzung auf mindestens 300.000€ (in der Regel reichen 250.000€ zum Durchschreiten von zwei Instanzen aus).

Überwiegend werden Selbstbeteiligungen vereinbart. Typische Selbstbehaltshöhen sind 150 bis 250 Euro je Rechtsschutzfall. Ein Ausschluss der Selbstbeteilgung ist möglich.

Nach der Reform des Versicherungsvertragsgesetz können Rechtsschutzversicherungsverträge, auch wenn sie mit einer längeren Vertragslaufzeit geschlossen wurden, zum Ende des dritten Jahres gekündigt werden. Die Versicherer haben darauf reagiert, und bieten die Rechtsschutzversicherung im Allgemeinen in 2 Laufzeitvarianten (1 oder 3 Jahre) an, wobei die längere Vertragslaufzeit sich günstig auf den Beitrag auswirkt. Achtung, die Rechtsschutzversicherung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, so denn der Versicherte nicht aktiv kündigt.

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Hinweis

Bei den hier bereitgestellten Informationen handelt es sich um Empfehlungen unabhängiger Experten der Verbraucherzentrale NRW, der Stiftung Warentest, dem Bund der Versicherten und dem Wirtschaftsmagazin Capital, die durch vergleichbar.de konsolidiert und für die Veröffentlichung übersichtlich dargestellt wurden. Hierbei handelt es sich ausdrücklich nicht um eine individuelle Beratung.