Riester-Rente
Dieser Artikel unseres Ratgebers beantwortet folgende Fragen:
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- Welchen Vorsorgebereich deckt die Riester-Rente ab?
- Was ist beim Abschluss einer Riester-Rente zu beachten?
- Für wen ist eine Riester-Rente interessant?
- Wie sehen die Vertragskonditionen bei der Riester-Rente aus?
Beachten Sie außerdem bitte unseren Haftungshinweis zu diesem Informationsangebot am Ende der Seite.
Durch die Riester-Rente abgedeckte Altersvorsorge
Bei der so genannten Riester-Rente (benannt nach dem ehemaligen Arbeitsminister Walter Riester) handelt es sich um eine privat finanzierte Altersvorsorge, die vom Staat unterstützt wird. Durch das Altersvermögensgesetz fördert der Staat die dringend notwendige zusätzliche private Altersversorgung und schafft Anreize durch Zulagen und Steuervorteile. Grund für diese Maßnahme ist die Rentenniveausenkung in der gesetzlichen Rentenversicherung, der 1. Säule der Alterssicherung.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Rente basiert die Riester-Rente - wie alle privaten Rentenversicherungen - auf dem Kapitaldeckungsprinzip, d.h. was als Rente ausgezahlt werden soll, muss vorher angespart worden sein.
Unter bestimmten Voraussetzungen wird zusätzlich zur Zulage eine Einkommenssteuerersparnis gewährt. Durch die staatliche Förderung werden zwischen 25% und 40% des angesparten Kapitals durch den Staat bezuschusst. Neben der Riester-Rente werden nach dem gleichen Modell auch Bank- und Fondssparpläne staatlich gefördert.
Zielgruppe(n) für die Riester-Rente
Jeder kann einen Riester-Rentenvertrag abschließen, aber nicht Jeder kann die Förderung der Riester-Rente in Anspruch nehmen. Zum zulagenberechtigten Personenkreis zählen vor allem:
- rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und rentenversicherungspflichtige Selbständige
- Bezieher von Arbeitslosengeld I+II, Krankengeld, Vorruhestandsgeld (falls zuvor pflichtversichert)
- Amtsträger, Beamte, Richter, Soldaten, Wehr- und Zivildienstleistende, Kindererziehende sowie erwerbsunfähige Personen
Die Stiftung Warentest empfiehlt die Riester-Rente als sichere Altersvorsorge und somit Grundbaustein für jüngere Menschen, deren Vertrag eine lange Laufzeit haben wird. Für Ältere (über 40 Jahre) kommt nach Aussage der Experten eher ein Riester-geförderter Aktienfondssparplan oder über 50 Jährige ein Riester-Banksparplan in Betracht.
Wichtig beim Abschluss eines Riester-Rentenvertrags
Folgende Punkte sollten Sie vor dem Abschluss einer Riester-Rentenversicherung bedenken
- Grundzulage: Die staatliche Förderung in Form der Altersvorsorgezulage wird nur für durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Riester-Produkt zertifizierte Produkte gewährt. Für volle Zulage (154 EUR pro Kalenderjahr) verlangt der Gesetzgeber vom Versicherten einen Mindesteigenbeitrag. Dieser ist seit dem Jahr 2008 auf 4% des rentenversicherunfspflichtigen Jahresarbeitsentgelts oder der Beamtendienstbezüge des Vorjahres festgelegt. Der maximale Eigenbeitrag beträgt 2.100 EUR p.a., vermindert um die Grundzulage und die etwaige Kinderzulage (siehe nächster Punkt). Dabei darf der "Sockelbetrag" von 60 EUR pro Jahr Eigenbeitrag nicht unterschritten werden, ansonsten wird die Zulage anteilsmäßig gekürzt.
- Hausmänner und -frauen: Nicht selbst sozialversicherungspflichtige Ehepartner (z.B. Hausmänner und -frauen) können zusätzlich von der staatlichen Förderung profitieren, wenn der sozialversicherungspflichtige Ehepartner einen Riestervertrag abschließt und den Mindesteigenbeitrag in diesen einzahlt. Dann sind die Voraussetzungen für den Abschluss eines eigenen, staatlich geförderten Riester-Vertrages gegeben. Der Mindestbeitrag entfällt für diese mittelbar Zulagenberechtigten, der Vertrag wird ausschließlich aus der staatlichen Grundzulage gespeist. In Kombination mit etwa vorhandenen Kinderzulagen, summiert sich die staatliche Förderung auf bspw. 524 EUR für 2 vor 2008 geborene Kinder.
Achtung: Mütter und Väter in Elternzeit oder Erziehungsurlaub sind pflichtversichert und müssen deshalb den Mindesteigenbeitrag von 60 EUR einzahlen. - Kinderzulage: Ergänzend zur Grundzulage kann eine Kinderzulage beantragt (siehe Punkt Dauerzulagenantrag) werden. Diese ist an die Kindergeldberechtigung gekoppelt.
- Zusätzliche Leistungsbausteine: Die Riester-Rentenversicherung kann wahlweise um einen Berufsunfähigkeitsschutz und / oder eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit ergänzt werden.
- Dauerzulagenantrag: Um die staatlichen Zulagen zu erhalten, müssen Sie jedes Jahr einen Zulagenantrag stellen. Alle Versicherungsgesellschaften bieten dazu den so genannten "Dauerzulagenantrag" an. Beauftragen Sie bei Vertragsabschluss Ihre Versicherung hiermit und zeigen Sie etwaige Änderungen (Einkommen, Familienstand, Anzahl Kinder usw.)bei der jährlichen Abfrage an.
- Flexibler Leistungszugriff: Frühestens ab Erreichen des 60. Lebensjahres darf die Versicherung leisten (Ausnahmen sind z.B. für Bergarbeiter oder Piloten vorgesehen). Die Leistungen dürfen zu max. 30% als Einmalauszahlung erfolgen, der Rest muss verrentet, d.h. lebenslang monatlich ausgezahlt werden. Achten Sie bei der Auswahl Ihres Riester-Produktes auf eine höchstmögliche Flexibilität, was den Beginn der Auszahlung angeht. Der beim Vertragsabschluss festgelegte Termin (Laufzeit) sollte nachträglich noch vorgezogen oder aufgeschoben werden können.
- Kapitalanlagestrategie: Die Riester-Rente zahlt die monatliche Leibrente auf Grundlage der eingezahlten Beiträge zuzüglich der angesammelten Überschussanteile. Darüberhinaus hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit die Anlagestrategie für die eingezahlten Beiträge festzulegen. Hier bieten sich vielfältige Alternativen, die sich durch den Grad des Anlagerisikos bzw. der Ertragschancen unterscheiden.
- Steuerliche Behandlung: Die Leistungen aus dem Riester-Vertrag (Leibrente bzw. Kapitalleistung) werden nachgelagert, d.h. bei der Auszahlung besteuert. Der Steuersatz ist in der Regel im Ruhestand deutlich geringer als im Arbeitsleben.
- Kapitalsicherheit: Mindestens alle eingezahlten Beiträge (einschließlich der vom Staat gewährten Zulagen) müssen unter Garantie in entsprechender Mindesthöhe ausgezahlt werden.
- Hartz IV: Bei Arbeitslosigkeit wird das im Rahmen eines Riester-Vertrages angesparte Kapital nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.
- Portabilität: Alle Riester-Verträge können von einem Anbieter zu einem Mitbewerber "umgezogen" werden. Gründe dafür können die Solvenz der Versicherung oder die Entwicklung der Überschussbeteiligung sein.
- Ausland: Die Riester-Rente wurde für ArbeitnehmerInnen und Beamte geschaffen, die Ihr Erwerbsleben und Ihren Ruhestand in Deutschland verbringen. Wer sich für Riester interessiert oder einen Riester-Vertrag besitzt, sollte sich im Vorfeld über die Konsequenzen informieren. Die neuere Rechtssprechung hat diesbezüglich Handlungsbedarf festgestellt, die zu Anpassungen führen werden.
- 400€- oder Minijobber: Wer ausschließlich in einem Minijob arbeitet und dort bis zu 400 Euro monatlich verdient, erwirbt nur sehr geringe Ansprüche auf eine gesetzliche Rente. Obendrein erhält er keine eigene Riester-Förderung, mit der er privat vorsorgen könnte. Durch Aufstocken des normalen Arbeitgeberanteils in die Rentenversicherung kann aber die Riesterzulagenfähigkeit erreicht werden. Dies kostet 4,9% des Bruttoeinkommens, also 19,60 Euro. Somit erhalten Sie dann 154 Euro Grundzulage und etwaige Kinderzulagen.
- Wohn-Riester: Seit dem 01. Januar 2008 kann die geförderte Altersversorgung zum Bau eines Eigenheims, zum Kauf einer Immobilie oder zum Erwerb eines lebenslangen Dauerwohnrechts verwendet werden.
Vertragskonditionen der Riester-Rente
Der Beitrag für die Riester-Rentenversicherung wird in der Regel so gewählt, dass die höchstmögliche staatliche Förderung erreicht wird. Anders als bei der privaten Rentenversicherung hat die Rentenhöhe für die Festlegung des Beitrags eine untergeordnete Bedeutung.
Die Laufzeit wird günstiger Weise so gewählt, dass die Rentenzahlungen mit dem Ende der Erwerbstätigkeit einsetzen. Da diese mit letzter Sicherheit nicht vorher zu sehen ist, wird bei einer Mindestvertragslaufzeit von um die 30 Jahre empohlen den 60. Geburtstag als Orientierungspunkt zu wählen.
Fragen Sie nach Sonderkonditionen aus Gruppen- oder Rahmenverträgen, weil hierdurch ggf. eine höhere Ablaufleistung erzielt wird.
Hinweis
Bei den hier bereitgestellten Informationen handelt es sich um Empfehlungen unabhängiger Experten der Verbraucherzentrale NRW, der Stiftung Warentest, dem Bund der Versicherten und dem Wirtschaftsmagazin Capital, die durch vergleichbar.de konsolidiert und für die Veröffentlichung übersichtlich dargestellt wurden. Hierbei handelt es sich ausdrücklich nicht um eine individuelle Beratung.
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