Risikolebensversicherung

Durch die Risikolebensversicherung abgedeckte Grundgefahren

Die Risikolebensversicherung zahlt den vertraglich festgelegten Betrag an die bezugsberechtigten Personen, wenn der Versicherte im Zeitraum der Versicherungsdauer verstirbt. Damit wird das wirtschaftliche Risiko der Hinterbliebenen abgesichert. Dies ist besonders wichtig, wenn nur ein Familienmitglied den Großteil des Familieneinkommens verdient oder erhebliche Verbindlichkeiten bspw. durch die Finanzierung eines Eigenheims gegenüber Banken bestehen.

Für Ehepaare oder Geschäftspartner bietet sich die Risikolebensversicherung „auf verbundene Leben“ an. Dabei bezieht sich die Versicherung auf mehrere Personen, die, sobald eine der Personen gestorben ist, die Versicherungssumme einmalig erhalten. Dies dient zur Absicherung von wirtschaftlich voneinander abhängigen Personen - etwa Ehepartnern oder Geschäftspartnern.

Wichtig beim Abschluss eine Risikolebensversicherung

Folgende Punkte sollten Sie vor dem Abschluss einer Risikolebensversicherung bedenken

  • Leistungsumfang: Zusätzlich zur Risikolebensversicherung gibt es die Möglichkeit weitere Leistungsbausteine in den Vertrag zu integrieren. In der Regel werden ein Berufsunfähigkeitsschutz oder eine Unfalltodesabsicherung angeboten.
  • Laufzeit: Die Risikolebensversicherung wird im Allgemeinen für einen definierten Zeitraum abgeschlossen. Prüfen Sie genau, welches Hinterbliebenenrisiko Sie absichern möchten und stimmen Sie darauf die Laufzeit ab.
  • Ausschlüsse: Ihre Hobbies, Ihr Beruf und Ihr Rauchverhalten haben einen Einfluss auf die Beitragskalkulation. Aber Vorsicht, unvollständige oder falsche Angaben beim Abschluss der Versicherung mögen sich kurzfristig günstig auf die Beiträge auswirken, im Leistungsfall können Sie davon ausgehen, dass die Versicherung nicht zahlt, wenn Sie bspw. beim Drachenfliegen verunglücken und sie dieses Hobby bei Vertragsabschluss nicht angegeben haben. Fragen Sie jeden Versicherer eingehend nach den Ausschlüssen (wie z.B. Selbsttötung).
  • Flexibilität I: Achten Sie darüberhinaus auf eine "ereignisabhängige Nachversicherungsoption", welche Ihnen die Möglichkeit einer Anpassung der Versicherungssumme z.B. bei der Geburt eines Kindes zusagt.
  • Flexibilität II: Verschiedene Gesellschaften bieten Ihnen die Möglichkeit eines "Umtauschrechts". Dieses ermöglicht Ihnen die Umwandlung einer Risikolebensversicherung in eine Kapitallebensversicherung unter Anrechnung der bereits gezahlten Beiträge.
  • Gesundheitsprüfung: Bei hohen Versicherungssummen (in der Regel ab 200.000€) verlangen die Gesellschaften eine eingehende Gesundsheitsuntersuchung. Die Kosten werden in der Regel durch die Gesellschaft übernommen. Bei niedrigeren Versicherungssummen wird, so denn im Antrag eine Vorerkrankung angezeigt wird, von der Gesellschaft eine einfache Arztauskunft eingeholt. Genau wie bei den Ausschlüssen ist bei den Gesundheitsfragen Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben wichtig.

Schadenbeispiele bei der Risikolebensversicherung

Die Risikolebensversicherung leistet beispielsweise, wenn

  • die versicherte Person bei einem Verkehrsunfall tödlich verletzt wird oder
  • nach langer Krankheit stirbt.

Zielgruppe(n) für eine Risikolebensversicherung

Eine Risikolebensversicherung empfiehlt sich insbesondere zur Absicherung von Krediten und Finanzierungen, zur Absicherung von Firmenteilhabern und Schlüsselmitarbeitern und Familien mit Kindern

Vertragskonditionen der Risikolebensversicherung

Der monatlich zu entrichtende Beitrag für eine Risikolebensversicherung basiert auf folgenden Kriterien:

  • Der Laufzeit der Versicherung und der Höhe der Versicherungssumme
  • Personenbezogener Faktoren wie dem Geschlecht, dem Alter sowie dem gesundheitlichen Zustand der versicherten Person
  • Unter Umständen auch auf der Lebensführung (z.B. Ausübung riskanter Freizeitbeschäftigungen wie Extremsport) und
  • dem ausgeübten Beruf.

Hinweis

Bei den hier bereitgestellten Informationen handelt es sich um Empfehlungen unabhängiger Experten der Verbraucherzentrale NRW, der Stiftung Warentest, dem Bund der Versicherten und dem Wirtschaftsmagazin Capital, die durch vergleichbar.de konsolidiert und für die Veröffentlichung übersichtlich dargestellt wurden. Hierbei handelt es sich ausdrücklich nicht um eine individuelle Beratung.