Tierhalterhaftpflichtversicherung
Dieser Artikel unseres Ratgebers beantwortet folgende Fragen:
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- Welche Risiken sichert die Tierhalterhaftpflichtversicherung ab?
- Was ist beim Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung zu beachten?
- Wann leistet die Tierhalterhaftpflichtversicherung?
- Für wen ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung interessant?
- Wie sehen die Vertragskonditionen bei der Tierhalterhaftpflichtversicherung aus?
Beachten Sie außerdem bitte unseren Haftungshinweis zu diesem Informationsangebot am Ende der Seite.
Durch die Tierhalterhaftpflichtversicherung abgesicherte Grundgefahren
Bei der Tierhalterhaftpflichtversicherung handelt es sich um eine Versicherung, die den Halter eines Tieres vor Schadensersatzansprüchen Dritter schützt, die durch sein Tier bzw. dessen Haltung entstanden sind. Dies umfasst
- Personenschäden
- Sachschäden und
- Vermögensschäden.
Versichert wird in aller Regel eine pauschale Versicherungssumme, welche die Leistungsobergrenze darstellt. Die Absicherung der Tierhalterhaftpflichtversicherung gilt in der Bundesrepublik Deutschland und bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten.
Wichtig beim Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung
Folgende Punkte sollten Sie vor dem Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung bedenken
- Mietsachschäden: Beim Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung sollte darauf geachtet werden, dass die Versicherung auch z.B. bei Mietsachschäden leistet.
- Versicherungssumme: Da es insbesondere bei Personenschäden, zu beträchtlichen Schadensersatzforderungen kommen kann, sollte die Versicherungssumme nicht zu niedrig gewählt werden. Auch für Tierhalterhaftpflichtversicherungen wird eine Mindestdeckung von 3 Mio. € empfohlen.
- Vertragsabschluss: Geben Sie vor Abschluss des Vertrages die Rasse Ihres Tieres unbedingt an, damit der Versicherungsschutz im Leistungsfall gewährleistet ist. Einige Gesellschaften versichern bestimmte Rassen gar nicht oder erheben Beitragszuschläge.
- Schadenregulierung: Bei einem entstandenen Schaden hat der Tierbesitzer die Pflicht, die Versicherung zeitnah (d.h. spätestens nach einer Woche) und wahrheitsgemäß über den Unfallhergang zu informieren. Sonst besteht die Gefahr, alle Ansprüche an die Versicherung zu verlieren.
Schadenbeispiele für die Tierhalterhaftpflichtversicherung
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung leistet beispielsweise, wenn
- Sie mit Ihrer Dänischen Dogge spazieren gehen, der Hund sich erschrickt und einen Passanten beißt,
- sich Ihr Hund losreißt, über die Straße läuft und einen Verkehrsunfall verursacht,
- ihr Reitpferd ausbricht und von Polizei und Feuerwehr eingefangen wird.
Zielgruppe(n) für die Tierhalterhaftpflichtversicherung
Der Schutz vor Schadensersatzansprüchen ist vor allem für Tierhalter größerer Tiere (z.B. Pferde, Rinder, Esel und vor allem Hunde) empfohlen, da diese nicht wie kleinere Haustiere mit der gewöhnlichen Haftpflichtversicherung mitversichert sind.
Vertragskonditionen der Tierhalterhaftpflichtversicherung
Der Beitrag für eine Tierhalterhaftpflichtversicherung bildet sich vorwiegend aus folgenden Einflussfaktoren:
- die Rasse und Anzahl der zu versichernden Tiere
- die Höhe der Versicherungssumme
- Einschluss eines Selbstbehalts pro Schadensfall.
Die Vertragslaufzeit ist wie bei allen Sachversicherungen entweder 1 oder 3 Jahre. Auch bei der Tierhalterhaftpflichtversicherungen verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr, wenn er nicht fristgerecht vor Ablauf gekündigt wird.
Hinweis
Bei den hier bereitgestellten Informationen handelt es sich um Empfehlungen unabhängiger Experten der Verbraucherzentrale NRW, der Stiftung Warentest, dem Bund der Versicherten und dem Wirtschaftsmagazin Capital, die durch vergleichbar.de konsolidiert und für die Veröffentlichung übersichtlich dargestellt wurden. Hierbei handelt es sich ausdrücklich nicht um eine individuelle Beratung.
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