Unfallversicherung
Dieser Artikel unseres Ratgebers beantwortet folgende Fragen:
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- Welche Risiken sichert die Unfallversicherung ab?
- Was ist beim Abschluss einer Unfallversicherung zu beachten?
- Wann leistet die Unfallversicherung?
- Für wen ist eine Unfallversicherung interessant?
- Wie sehen die Vertragskonditionen bei der Unfallversicherung aus?
Beachten Sie außerdem bitte unseren Haftungshinweis zu diesem Informationsangebot am Ende der Seite.
Durch die Unfallversicherung abgedeckte Grundgefahren
Eine private Unfallversicherung leistet bei allen Unfällen des täglichen Lebens, einschließlich der Unfälle im Beruf, wenn eine versicherte Person einen bleibenden körperlichen Schaden erleidet. Die Versicherung gilt weltweit und rund um die Uhr, und im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung unabhängig davon, ob der Unfall eine Berufsunfähigkeit nach sich zieht oder nicht.
Die private Unfallversicherung zahlt dem Versicherungsnehmer für die im Vertrag explizit genannte(n) Person(en) im Leistungsfall eine Kapitalleistung und/oder eine Unfallrente.
Wichtig beim Abschluss einer Unfallversicherung
Folgende Punkte sollten Sie vor dem Abschluss einer Unfallversicherung bedenken
- Versicherungssumme: Die Unfallversicherung sollte in erster Linie den Kapitalbedarf sichern, der nach einem Unfall besteht für Anschaffungen, Umbauten o.ä. Die abgesicherte Versicherungssumme wird in der Regel durch ein Faustformel als Vielfaches des Bruttojahreseinkommens berechnet. Als Eckwerte gelten das 6-fache für einen 30-jährigen, das 5-fache für einen 40-jährigen und das 4-fache für einen 50-jährigen Versicherten. Der Kapitalbedarf nimmt ab, weshalb eine vielfach angebotene Dynamik auch nicht sinnvoll ist.
- Progression: Es ist sinnvoll die Versicherungsgrundsumme mit einer Progression zu kombinieren, welche die bei höheren Invaliditätsgraden entsprechend höhere Leistungen gewährt. Der Bund der Versicherten empfiehlt eine Progression von 225%.
- Leistungsbausteine: Vielfach wird mit der Unfallversicherung auch die Möglichkeit einer Beitragsrückgewähr angeboten. Letztendlich stellt diese Angebot nichts anderes als die Kombination einer Unfallversicherung mit einer Lebesversicherung dar. Am Ende der Versicherungslaufzeit erhält der Versicherungsnehmer durch die Lebensversicherung die eingezahlten Beiträge (abzüglich Versicherungssteuer und evtl. gezahlter Ratenzuschläge) zurück. Prüfen Sie die Vertragkonditionen genau, dann sollten Sie entdecken, dass es keine kostenfreie Versicherung gibt. Viele Produkte sind wesentlich unattraktiver, als der Abschluss von 2 getrennten Verträgen mit dem gleichen Ziel. Der Bund der Versicherten bezeichnet die Unfallversicherungen mit Beitragsrückgewähr als "schlecht verzinster Sparvertrag". Ähnlich werden weitere Extras wie Unfalltagegeld, Unfall-Genesungsgeld etc. bewertet.
- Erweiterung des Versicherungsschutz: einige Versicherer bieten an, den Versicherungsschutz für bestimmte Fälle zu erweitern. Dabei handelt es sich z.B. um tauchtypische Erkankungen oder das erste Auftreten bestimmter Erkrankungen wie Herzinfarkt oder Krebs. Diese sollten bei ansonsten gleichen Angeboten ausschlagebend für die Wahl des Versicherers sein.
- Ausschnittdeckung: Abgeleitet aus der Unfallversicherung werden mehrere Produkte für bestimmte Lebenssituationen angeboten, die aber nur im versicherten Deckungsfall leisten. Dazu gehören die Insassenunfallversicherung, die in Verbindung mit KFZ-Versicherungen angeboten wird, die Boots-Insassenunfallversicherung, die Bauhelferunfallversicherung oder die Reiseunfallversicherung.
Schadenbeispiele zur Unfallversicherung
Die private Unfallversicherung leistet bspw., wenn
- Sie beim Skifahren stürzen und sich das rechte Knie verletzen, so dass es dauerhaft steif bleibt,
- Sie beim Fenster putzen von der Fensterbank abrutschen und sich beim Sturz die Hüfte brechen, so dass Sie dauerhaft gehbehindert bleiben,
- Sie beim Grillen mit dem Anzünder ein Stickflamme entzünden, die Ihr rechtes Auge erblinden lässt.
Zielgruppe(n) für eine Unfallversicherung
Ein häufig geäußerter Kritikpunkt an der Unfallversicherung, ist die Tatsache, dass der Versicherungsschutz nicht an der Auswirkung (dem Einkommensausfall) sondern am Auslöser (dem Unfall) orientiert ist. Da der überwiegende Anteil der Beruf- und Erwerbsunfähigkeiten durch Krankheit verursacht werden, stellt die Berufsunfähigkeitsversicherung für Erwerbstätige immer die bedarfsgerechtere Versicherung dar. Die Unfallversicherung sollte aber für alle Menschen, die wie Hausfrauen und Kinder keinen Berufsunfähigkeitsschutz erhalten, definitiv die zweite Wahl sein, um wenigstens einen Teil der allgemeinen Lebensrisiken abzufedern.
Vertragskonditionen der Unfallversicherung
Der Versicherungsbeitrag bei der privaten Unfallversicherung richtet sich nach der vereinbarten Unfallrente und/oder Kapitalleistung. Die Höhe der Leistungen sollten Sie am persönlichen Bedarf ausrichten. Bei vielen Versichereren erhalten Sie einen Rabatt, wenn Sie die Unfallversicherung für die ganze Famile abschließen.
Auch die Beiträge zur privaten Unfallversicherung können mit einer Selbstbeteiligung gesenkt werden.
Die Vertragslaufzeit kann auf 1, 3 oder 5 Jahre festgelegt werden, wobei sich eine längere Laufzeit günstig auf den Beitrag auswirkt. Achtung, der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, so denn die Versicherung nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt wird.
Hinweis
Bei den hier bereitgestellten Informationen handelt es sich um Empfehlungen unabhängiger Experten der Verbraucherzentrale NRW, der Stiftung Warentest, dem Bund der Versicherten und dem Wirtschaftsmagazin Capital, die durch vergleichbar.de konsolidiert und für die Veröffentlichung übersichtlich dargestellt wurden. Hierbei handelt es sich ausdrücklich nicht um eine individuelle Beratung.
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