Versicherungsschadenfall - was ist zu beachten?
Aus Sicht der Verbraucher ist eine Versicherung nur so gut, wie ihre Leistungen im Schadenfall sind. Es ist jedoch ein Trugschluss zu glauben, dass die Versicherung immer und unter allen Umständen zum Schadenersatz verpflichtet ist. Vielmehr hat auch der Versicherungsnehmer definierte Pflichten. Diese sind in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen - einem grundsätzlichen Regelwerk, das vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft herausgegeben wird - und den Besonderen Versicherungsbedingungen - dem Bedingungswerk des jeweiligen Versicherers - niedergelegt.
Die Versicherungsbedingungen regeln auch die Pflichten des Versicherten im Schadenfall. Wir haben Ihnen hier den Wortlaut aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen mit einer verständlichen Übersetzung aufbereitet.
Schadenfall was nun?
| Jeder Versicherungsfall ist dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen, auch wenn noch keine Schadensersatzansprüche erhoben wurden. |
Informieren Sie Ihre Versicherung unmittelbar nachdem etwas passiert ist und von dem Sie glauben, dass es durch die betreffende Police abgedeckt ist. Tun Sie dies auch, wenn Sie noch nicht wissen, wie hoch der Schaden tatsächlich ist. |
| Der Versicherungsnehmer muss nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens sorgen. Weisungen des Versicherers sind dabei zu befolgen, soweit es für den Versicherungsnehmer zumutbar ist. |
Tun Sie alles, um den Schaden so gering wie möglich zu halten - so denn dieses zumutbar ist. Bei einem Wasserschaden ist es bspw. zumutbar, dass Sie einen teuren Teppich "außer Gefahr" bringen - lassen Sie diesen Liegen und er wird ruiniert, muss die Versicherung diesen nicht ersetzen. Anders verhält es sich bei einem Feuer, hier hat die Sicherheit von Leib und Leben vorrang. |
| Er hat dem Versicherer ausführliche und wahrheitsgemäße Schadenberichte zu erstatten und ihn bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen. Alle Umstände, die nach Ansicht des Versicherers für die Bearbeitung des Schadens wichtig sind, müssen mitgeteilt sowie alle dafür angeforderten Schriftstücke übersandt werden. |
Der Versicherungsnehmer muss der Versicherung ausführlich und selbstredend wahrheitsgemäße Auskunft über den Schaden und die Umstände, die zum Schaden geführt haben, berichten. Wird etwas in der Schadenschilderung ausgelassen oder der entstandene Schaden künstlich vergrößert, geht unter Umständen der komplette Versicherungsschutz verloren. |