Versicherungsvertrieb - viele Wege führen zu Ihrem Versicherungsvertrag

Der Markt der Versicherungen ist vielfältig, womit es für den Kunden schwer werden kann, diesen zu überschauen. Den geeigneten Vertriebsweg für die Deckung des eigenen Versicherungsbedarfes zu finden, bedarf einem guten Verständnis des Versicherungsvertriebes, d.h. der Möglichkeiten, über welche die Versicherungsprodukte beraten und vermittelt werden.

Folgende Vertriebswege stehen zur Verfügung:

Die Vielzahl ist Grund genug Ihnen einen kurzen Überblick über die verschiedenen Vertriebswege und Vermittlertypen, ihre Verankerung und vertraglichen Regelungen zu geben. Damit Sie einschätzen können, wo Sie wie beraten werden.

Zunächst jedoch möchten wir Ihnen einen kleinen Einblick in die gesetzlichen Regelungen, welchen die Versicherungsvermittler unterliegen, geben:

Auch um die Sicherheit des Versicherungsnehmers rechtlich zu gewährleisten wurden „im Rahmen der Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie (2002/92/EG) mit Wirkung vom 22. Mai 2007 u.a. in die Gewerbeordnung (GewO) sowie in das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) neue Vorschriften eingefügt, die eine klare Definition für die Vermittlertypen bringen. Im VVG wird nunmehr der Versicherungsvermittler unterschieden in Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler.“ (Wikipedia.org)

Seit der Umsetzung dieses Gesetzes ist die Versicherungsvermittlung erlaubnispflichtig (§ 34d GewO). Die Erteilung der Erlaubnis ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden: persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, eine Berufshaftpflichtversicherung und der Nachweis einer entsprechende Sachkunde. Zudem müssen sich die Versicherungsvermittler, die gewerbsmäßig tätig sind, in ein
Online-Register eintragen: Das Register gibt den Verbrauchern die Möglichkeit, zu überprüfen, ob ein Versicherungsvermittler/ -berater zugelassen ist. Es sorgt so für Transparenz und stärkt den Verbraucherschutz.

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